Impressum: §55 Abs. 2 RStV wurde zu §18 Abs. 2 MStV
Verfasst: Dienstag 22. Dezember 2020, 10:05
Servus
Durch Zufall hab ich gelesen, dass am 7.11.2020 der § 55 Abs. 2 RStV zu § 18 Abs. 2 MStV wurde.
Das heißt, alle müssen ihr Impressum dementsprechend anpassen, auch bk.tl .
Quelle: https://www.versandhandelsrecht.de/2020 ... impressum/
Habs öffentlich geschrieben, weil es alle betrifft.
BTW: Wünsche schonmal allen schöne Weihnachten und ein gutes, coronafreies neues Jahr
Durch Zufall hab ich gelesen, dass am 7.11.2020 der § 55 Abs. 2 RStV zu § 18 Abs. 2 MStV wurde.
Das heißt, alle müssen ihr Impressum dementsprechend anpassen, auch bk.tl .
Quelle: https://www.versandhandelsrecht.de/2020 ... impressum/
Habs öffentlich geschrieben, weil es alle betrifft.
BTW: Wünsche schonmal allen schöne Weihnachten und ein gutes, coronafreies neues Jahr